Sind Krankenfahrten immer eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen? Generell übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Fahrten und Transporte im Rahmen ihrer Leistungen. Dazu gehören unter anderem voll- oder teilstationäre sowie tagstationäre Behandlungen. Hier sind einige Beispiele:
Ambulante Fahrten werden unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen. Diese Voraussetzungen sind:
In diesen Fällen besteht auch die Möglichkeit, eine Dauergenehmigung zu beantragen, damit nicht jede Fahrt einzeln genehmigt werden muss.
Bei vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen, wie z. B. einer Sprunggelenksfraktur, ist es eine Kann-Bestimmung, ob die Transportkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Die oben genannten Regelungen sind in der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt.
Wir bieten alle unsere Leistungen auch als Privatleistungen an. Dabei werden ein Pflichtfahrgebiet sowie die Höhe, Art und Weise des Fahrpreises festgelegt. Außerhalb des Pflichtfahrgebiets kann der Preis frei vereinbart werden.
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